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Hinweisgeber Schutzgesetz

Hinweisgeber

Hinweisgeber-System

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien hat für unser Unternehmen einen hohen Stellenwert. Zur Unterstützung einer offenen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur haben wir ein internes Hinweisgeber-System eingerichtet.

Dieses ermöglicht es Mitarbeitenden sowie externen Dritten, vertraulich Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige schwerwiegende Regelverstöße zu melden.

 

Welche Hinweise können gemeldet werden?

Über das Hinweisgeber-System können insbesondere Hinweise zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden:

  • Korruption oder Bestechung
  • Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung
  • Geldwäsche oder unzulässige Zahlungen
  • Verstöße gegen Datenschutz- oder IT-Sicherheitsvorschriften
  • Verstöße gegen arbeits-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Vorgaben
  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien

Sofern Unsicherheiten bestehen, ob ein Sachverhalt meldewürdig ist, kann eine Meldung dennoch erfolgen.

 

Vertraulichkeit und Schutz

Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch kann eine Meldung auch anonym abgegeben werden.

Ihr Hinweis wird zur ersten Bewertung an die externe, als interne Meldestelle beauftragte
ad hoc datenschutz GmbH weitergeleitet und dort bearbeitet.

Die Kommunikation mit der Meldestelle kann ebenfalls über das Hinweisgeber-System erfolgen.

 

Abgrenzung

Das Hinweisgeber-System ist nicht vorgesehen für allgemeine Beschwerden, Produkt- oder Serviceanfragen sowie Verbesserungsvorschläge. Für diese Anliegen stehen die jeweils vorgesehenen Kommunikationswege zur Verfügung.

 

Hinweis abgeben

Sie können eine Meldung über unser Hinweisgeber-Portal einreichen:

https://dietzel-hydraulik.hinweisgeber-portal.online/

Nach Abgabe Ihrer Meldung erhalten Sie eine individuelle Kennung. Mit dieser können Sie den Bearbeitungsstand einsehen und mit der Meldestelle in Kontakt bleiben.

 

Externe Meldewege

Unabhängig von der Nutzung unseres internen Hinweisgeber-Systems haben Sie die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Externe Meldestelle des Bundes:

  • Hinweisgeberstelle beim Bundesamt für Justiz
  • Möglichkeit  zur Online-Meldung über die offizielle Website

 

Hinweis zum verantwortungsvollen Umgang

Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Vorsätzlich unrichtige Angaben sind nicht vom Schutz des Hinweisgebersystems umfasst.